Amtshandlungen

Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich die Begleitung von Menschen durch unsere Pfarrgemeinde in besonderen Situationen und Lebensabschnitten. Nachfolgend sind zu Ihrer Orientierung Informationen und benötigte Dokumente für unterschiedliche Amtshandlungen aufgelistet.

Taufe

Taufe von Kindern

Bei Säuglings- und Kindertaufen ist eine Taufpatin oder ein Taufpate notwendig. Es muss mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r evangelisch sein. Taufpaten können auch einer anderen christlichen Konfession angehören. Die Taufe selbst ist kostenlos. Es kann kostenpflichtig ein Taufschein ausgestellt werden, dieser wird z.B. für das Einschulen benötigt.

  • Geburtsurkunden des Kindes und der Eltern
  • Bei verheirateten Paaren standesamtliche Heiratsurkunde – sonst: Taufscheine der Eltern
  • Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort der Paten
  • Wenn die Paten nicht evangelisch und/oder österreichische Staatsbürger sind: Eine Patenbescheinigung (im geweiligen Pfarramt erhältlich).

Taufe von Erwachsenen

Bei der Taufe von Erwachsenen ist eine gewissenhafte Vorbereitung notwendig. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Pfarrer auf.

Trauung

  • Geburtsurkunden und Taufscheine des Brautpaares
  • Standesamtliche Heiratsurkunde
  • Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort der Trauzeugen

Die Trauungsgebühr erfragen Sie bitte bei unserem Pfarrer.

Konfirmation

Bei der Taufe ihrer Kinder bekennen sich die Eltern zum christlichen Glauben und zur Verpflichtung, ihr Kind in diesem Glauben zu erziehen. Die Konfirmation ist das bewusste Bekenntnis der Kinder, in eigener Verantwortung als Christ zu leben. Die Konfirmation geschieht in der Regel im Alter von 13 bis 14 Jahren durch Konfirmandenunterricht, Konfirmandenrüstzeit, Teilnahme am Gemeindeleben und durch einen feierlichen Gottesdienst mit Segnung der Konfirmanden. Alle uns bekannten evangelischen Kinder unserer Gemeinde laden wir rechtzeitig zum Konfirmandenunterricht ein. Die Konfirmation berechtigt zum Patenamt und man ist bei kirchlichen Wahlen wahlberechtigt. Wenn Ihr Kind noch nicht getauft ist, nimmt es am Konfirmandenunterricht teil und wird meist kurz vor der Konfirmation getauft.

  • Geburtsurkunde
  • Taufschein

Eintritt

Der Beitritt zur Evangelischen Kirche ist für alle getaufte Christen möglich. Wenn Sie nicht konfirmiert oder gefirmt wurden oder keinen christlichen Religionsunterricht besucht haben, empfehlen wir einen Glaubenskurs. Vor Ihrem Eintritt lernen Sie unsere Gemeinde am besten durch den Besuch unserer Gottesdienste, Veranstaltungen und Gruppen kennen. Mit Ihrem Eintritt werden Sie in den meisten Fällen kirchenbeitragspflichtig.

  • Geburtsurkunde
  • Taufschein
  • Bestätigung des Austrittes bei Wiedereintritt

Austritt

Ihr Austritt schmerzt uns als kleine Gemeinde. Deshalb möchten wir Sie vor Ihrem endgültigen Entschluss um ein Gespräch bitten, ob wir etwas verändern können, das Ihre Entscheidung beeinflusst. Bitte sprechen Sie mit unserem Pfarrer. Den Austritt müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzeigen. Ein Austritt über ein Schreiben an unsere Gemeinde oder die Kirche ist nicht möglich.

Begräbnis

Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft oder der Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft sollte im Falle des Ablebens von den Angehörigen als letzter Wille für das Begräbnis angesehen werden. Wenn dies vermutlich im Sinne der/des Verstorbenen wäre, kann trotz Austritt anstatt eines Begräbnisses eine evangelische Verabschiedung durchgeführt werden.

  • Lebenslauf für das Trauergespräch
  • Konfirmationsurkunde (wenn vorhanden)

Die Gebühr für das Begräbnis (Stolgebühr) erfragen Sie bitte beim Pfarrer.

Die übrigen Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für das Matriken- und Archivwesen der Evangelischen Kirche in Österreich

Pfr. Mag. David Zezula
Pfr. Mag. David Zezula
Amtsführender Pfarrer | 0043 699 188 77 359 | david.zezula@evang.at