Ich zahle Kirchenbeitrag für meine/n evangelische/n PartnerIn weil er/sie kein Einkommen hat. Warum erfolgt keine automatische Meldung der Beiträge an das Finanzamt?

Leider ist es uns aufgrund der Rechtslage nicht möglich den geleisteten Beitrag für Ihre Angehörigen an das Finanzamt zu melden, da für eine automatische Meldung für jeden Beitragspflichtigen eine Nummer generiert und mit der Steuernummer verknüpft wird. Da Ihr/e Angehörige/r nicht einkommenssteuerpflichtig ist, ist dies aus diesem Grund nicht möglich.

Für solche Fälle hat jedoch das Finanzministerium eine Regelung geschaffen, die es Steuerpflichtigen, die für ihre Angehörigen Kirchenbeiträge entrichten, ermöglicht, diese im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommenssteurerklärung geltend zu machen.

Dies müssen Sie jedoch selbst Ihrem zuständigen Finanzamt melden und zwar mit dem Formular L 1d. Dieses ist auch in Finanzonline integriert.

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